Nationale Urheberrechtsverwaltung erlässt vorläufige Bestimmungen zur barrierefreien Bereitstellung von Werken für Menschen mit Lesebehinderungen
Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen (Vertrag von Marrakesch) am 5. Mai 2022 in China hat die Nationale Urheberrechtsverwaltung der Volksrepublik China („NCAC“) hat kürzlich die vorläufigen Bestimmungen zur barrierefreien Bereitstellung von Werken für Personen mit Lesebehinderungen (im Folgenden als "Vorläufige Bestimmungen" bezeichnet) erlassen, um die wirksame Umsetzung des Vertrags von Marrakesch und des Urheberrechtsgesetzes voranzutreiben und die kulturelle Rechte von Personen mit Lesebehinderungen zu schützen.
Die am 1. August 2022 in Kraft tretenden Vorläufigen Bestimmungen bieten wesentliche Konzepte, begünstigte Personen und Compliance-Regeln für die Werken, die Personen mit Lesebehinderung barrierefrei zur Verfügung gestellt werden, und geben konkrete Hinweise für die Verbreitung und Bereitstellung der Kopien in barrierefreiem Format. "Personen mit Lesebehinderungen" in den Vorläufigen Bestimmungen beziehen sich auf Personen mit Sehbehinderungen und solche, die aufgrund von Sehfehlern, Wahrnehmungsstörungen, körperlichen Behinderungen und anderen Gründen nicht normal lesen können.
Die Vorläufigen Bestimmungen legen unter anderem klar fest, dass es möglich ist, veröffentlichte Werke in zugängliche Formatversionen zu überführen und sie Personen mit Lesebehinderungen ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers und ohne Bezahlung des Urheberrechtsinhabers zur Verfügung zu stellen, sofern die entsprechenden Anforderungen eingehalten werden, und erklären auch, dass diejenigen, die gegen die Vorläufigen Bestimmungen verstoßen und dadurch die normale Nutzung von Werken beeinträchtigt oder die Rechtsinteressen des Urheberrechtsinhabers unangemessen beeinträchtigt werden, entsprechende zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Haftung übernehmen.