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CNIPA erlässt vorläufige Maßnahmen zur Behandlung relevanter Angelegenheiten nach Chinas Beitritt zum Haager Abkommen

 

Am 5. Februar 2022 hat China die Beitrittsurkunde zur Genfer Akte von 1999 des Haager Abkommens beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hinterlegt und wurde damit die 68. Vertragspartei der Genfer Akte von 1999 und das 94. Land, das dem Haager System für den internationalen Schutz von Geschmacksmustern beitrat. Das Haager Abkommen wird in China am 5. Mai 2022 in Kraft treten.
 
Der Beitritt Chinas zum Haager System bedeutet, dass Inhaber von Geschmacksmustern in China nun in der Lage sind, den internationalen Schutz ihrer Geschmacksmuster in den 94 Ländern, die unter das Haager System fallen, wie gewünscht mit einer einzigen Anmeldung zu beantragen, und gleichzeitig können ausländische Inhaber von Geschmacksmustern aus einer Vertragspartei des Haager Abkommens auf einfache und kostengünstige Weise Geschmacksmusterschutz auf dem chinesischen Markt erlangen.
 
Um die wirksame Umsetzung des Haager Abkommens zu gewährleisten, hat die China National Intellectual Property Administration (CNIPA) die vorläufigen Maßnahmen zur Behandlung relevanter Angelegenheiten nach dem Beitritt zum Haager Abkommen formuliert und veröffentlicht, die ebenfalls am 5. Mai 2022 in Kraft treten werden.
Datum:2022-04-27Zurück zur Liste
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