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CNIPA stellt ab dem 1. Januar 2022 keine Markeneintragungsurkunde in Papierform aus  

 

Die China National Intellectual Property Administration (CNIPA) hat kürzlich angekündigt, dass die CNIPA ab dem 1. Januar 2022 keine Markeneintragungsurkunde in Papierform mehr ausstellen wird und stattdessen nur noch elektronische Urkunden ausgestellt werden. Für künftige Markenanmeldungen, die in Papierform eingereicht werden, erhält der Anmelder eine Benachrichtigung zur Abholung der elektronischen Urkunde auf der Website des Markenamts der CNIPA.

 

In der Ankündigung wurde auch eine Übergangsfrist für in Papierform eingereichte Anmeldungen vom 15. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2021 genannt, während der dem Anmelder eine Benachrichtigung zum Abruf der elektronischen Urkunde von der Website des Markenamts sowie eine Markeneintragungsurkunde in Papierform ausgestellt werden.

 

Was die in elektronischer Form eingereichten Anmeldungen betrifft, so bleibt die Ausstellung der Markeneintragungsurkunde unverändert, d. h. der Anmelder kann die Verfügbarkeit der elektronischen Urkunde prüfen und sie von der Website des Markenamts herunterladen.

 
Datum:2021-10-13Zurück zur Liste
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