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Die 4. Revision des chinesischen Patentgesetzes wurde genehmigt und tritt am 1. Juni 2021 in Kraft

  

Am 17. Oktober 2020 wurde die vierte Revision des chinesischen Patentgesetzes vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses genehmigt. Mit der letzten Gesetzesrevision vor 12 Jahren und nach zahlreichen Beratungen im Laufe der Jahre tritt das neue Patentgesetz am 1. Juni 2021 in Kraft.

 

Diese Überarbeitung des Patentgesetzes stärkt den Schutz der gesetzlichen Rechte und Interessen von Patentinhabern durch Maßnahmen, darunter wird umfasst: härtere Strafen für Patentverletzungen und Patentabtretungen; Einführung des Grundsatzes von Treu und Glauben; neue Bereitstellung einer Entschädigung für die Patentlaufzeit für unangemessene Verzögerungen bei der Erteilung eines Patents für eine Erfindung; Einführung eines Systems zur Verknüpfung von Arzneimittelpatenten, das hauptsächlich einen Mechanismus zur frühzeitigen Beilegung von Streitigkeiten über Arzneimittelpatente umfasst; und Verbesserung der Regeln für Beweislast und vorgerichtliche Verfügungen.

 

Das überarbeitete Patentgesetz fördert auch die Umsetzung und Nutzung von Patenten, beispielsweise durch die Einführung der Praxis der offenen Patentlizenzierung; die ausdrückliche Feststellung, dass Unternehmen über ihre Rechte auf Patentanmeldung und Patentrechte für Dienstleistungserfindungen verfügen können; und Ermutigung der Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmererfindern durch Anreize wie Aktien, Optionen und Dividenden einen angemessenen Anteil am Nutzen aus der Innovation zu gewähren.

 

Bei der Verfeinerung des Patenterteilungssystems stärkt das neue Patentgesetz unter anderem den Designschutz, indem es Teildesigns und die nationale Priorität für Designanmeldungen anerkennt und die Dauer des Designpatentschutzes von zehn Jahren nach dem aktuellen Patentgesetz auf fünfzehn Jahre verlängert. Es wird auch hinzugefügt, dass, wenn sich eine Verletzung auf ein Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterpatent bezieht, der beschuldigte Verletzer, ebenso wie der Patentinhaber und die interessierte Partei, die Initiative ergreifen kann, einen Patentbewertungsbericht vorzulegen, um die Entscheidung oder Beilegung von Streitigkeiten zu erleichtern.

Datum:2020-10-19Zurück zur Liste
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