China und EU unterzeichnen bilaterales Abkommen über geografische Angaben
Am 14. September 2020 unterzeichneten China und die Europäische Union (EU) ein bilaterales Abkommen über geografische Angaben (g. A.), um vor Nachahmung und widerrechtlicher Aneignung von 100 chinesischen g. A. in der EU und 100 europäischen g. A. in China zu schützen, die auf der Grundlage objektiver Kriterien wie wirtschaftlicher Wert, Exportpotenzial und Fälschungsrisiko ausgewählt wurden.
Das Abkommen soll vorbehaltlich der Zustimmung des Europäischen Parlaments Anfang 2021 in Kraft treten. Zusätzlich zu den 100 geschützten g. A. wird innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens dessen Anwendungsbereich auf beiden Seiten um jeweils 175 zusätzliche geografische Angaben erweitert.
Die chinesische Liste der g. A., die im Rahmen des Abkommens in der EU geschützt werden sollen, umfasst Anji Bai Cha (Anji Weißer Tee), Shaoxing Jiu (Shaoxing-Reiswein), Moutai Jiu (Moutai-Schnaps), Xinglong Ka Fei (Xinglong-Kaffee), Pixian Dou Ban (Pixian-Bohnenpaste) und Panjin Da Mi (Panjin-Reis), während die EU-Liste der in China zu schützenden geografischen Angaben Erzeugnisse umfasst, wie Champagner (Wein), Feta (Käse), Irish Whiskey (Schnaps), Münchener Bier (Bier), Prosciutto di Parma (Schinken) und Sierra Mágina (Olivenöl).