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EUIPO tritt dem DAS-Programm für den elektronischen Austausch von Prioritätsdokumenten für EU-Geschmacksmusteranmeldungen bei 

 

 
 

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist ein teilnehmendes Amt für geistiges Eigentum des Digital Access Service (DAS), der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingerichtet und verwaltet wird, als ein „Amt der ersten Anmeldung“ für EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen am 11 Juli 2020.

 

Dies bedeutet, dass ein Anmelder mit einer beim EUIPO eingereichten EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung nun beim EUIPO im Rahmen des Erstanmeldeverfahrens beantragen kann, seine EU-Geschmacksmusteranmeldung der DAS-Datenbank zur Verfügung zu stellen, damit die relevanten Dokumente beim Prioritätsanspruch bei anderen teilnehmenden Ämtern für geistiges Eigentum für spätere Anmeldungen abgerufen werden können.

 

Seit dem 12. September 2020 ist das EUIPO auch ein „Amt der zweiten Anmeldung“ im Rahmen des DAS-Systems, was E-Filing-Anmelderin ermöglicht, die für Prioritätsansprüche erforderlichen Unterlagen unter Bezugnahme auf einen vom Amt der ersten Anmeldung bereitgestellten DAS-Zugangscode einzureichen, anstatt eine beglaubigte Kopie ihrer Erstanmeldung bei jedem ausländischen Amt separat einreichen zu müssen.
 

 

Datum:2020-09-14Zurück zur Liste
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