EUIPO tritt dem DAS-Programm für den elektronischen Austausch von Prioritätsdokumenten für EU-Geschmacksmusteranmeldungen bei
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist ein teilnehmendes Amt für geistiges Eigentum des Digital Access Service (DAS), der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingerichtet und verwaltet wird, als ein „Amt der ersten Anmeldung“ für EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen am 11 Juli 2020.
Dies bedeutet, dass ein Anmelder mit einer beim EUIPO eingereichten EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung nun beim EUIPO im Rahmen des Erstanmeldeverfahrens beantragen kann, seine EU-Geschmacksmusteranmeldung der DAS-Datenbank zur Verfügung zu stellen, damit die relevanten Dokumente beim Prioritätsanspruch bei anderen teilnehmenden Ämtern für geistiges Eigentum für spätere Anmeldungen abgerufen werden können.