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CNIPA veröffentlicht Ankündigung Nr. 350 zu COVID-19-bezogenen Maßnahmen

 

Um die gesetzlichen Rechte der vom COVID-19-Ausbruch betroffenen Parteien zu schützen, hat die China National Intellectual Property Administration (CNIPA) die „Ankündigung der CNIPA zu von der Epidemie betroffenen Angelegenheiten in Bezug auf Patente, Marken oder Layout-Designs von integrierten Schaltungen“ („Ankündigung Nr. 350“) am 28. Januar 2020 herausgegeben.

 

Gemäß Ankündigung Nr. 350 kann in Bezug auf die Fristen für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Patenten und Layout-Designs von integrierten Schaltungen eine Partei, die eine im Patentgesetz, in den Verordnungen über den Schutz von Layout-Designs integrierter Schaltungen und ihren Durchführungsbestimmungen vorgeschriebene Frist oder eine anderweitig von der CNIPA festgelegte Frist aus Gründen, die mit der Epidemie zusammenhängen, nicht einhält und dadurch ihre Rechte verliert, innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Beseitigung des Hindernisses die Wiederherstellung der Rechte beantragen, sofern der Antrag spätestens innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum des Ablaufs der Frist gestellt wird. Der Antragsteller muss in dieser Situation keine Gebühren für die Wiederherstellung von Rechten entrichten, sondern einen schriftlichen Antrag mit Angabe des Grundes für den Antrag mit den entsprechenden unterstützenden Materialien einreichen und die Formalitäten erledigen, die vor dem Rechtsverlust erledigt worden sein sollten.

 

Und für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Marken gilt: Wenn eine Partei aus Gründen im Zusammenhang mit der Epidemie die im Markengesetz und seinen Durchführungsbestimmungen vorgeschriebene oder anderweitig von der CNIPA festgelegte Frist nicht einhält, was dazu führt, dass die betreffende Markenangelegenheit nicht behandelt werden kann, wird die Frist ab dem Tag, an dem das Hindernis für die Ausübung der Rechte entsteht, bis zu dem Tag, an dem das Hindernis für die Ausübung der Rechte beseitigt ist, gehemmt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Verliert eine Partei ihre Rechte infolge des Hindernisses bei der Rechtsausübung, kann die Partei innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Beseitigung des Hindernisses schriftlich die Wiederherstellung der Rechte unter Angabe des Grundes für den Antrag und Beifügung der entsprechenden unterstützenden Materialien beantragen.

Datum:2020-01-29Zurück zur Liste
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