Ab dem 22. November 2010 nehmen das chinesische Festland und Taiwan den von der jeweils anderen Seite erhobenen Prioritätsanspruch für die Anmeldung von Patenten, Marken und neuen Pflanzensorten an
Auf der Pressekonferenz des Büros für Taiwan-Angelegenheiten beim Staatsrat vom 10. November hat die Pressesprecherin erklärt, dass das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zwischen dem chinesischen Festland und Taiwan am 12. September 2010 in Kraft getreten ist. Ab dem 22. November 2010 nehme das chinesische Festland den vom Taiwaner erhobenen Prioritätsanspruch für die Anmeldung von Patenten, Marken und neuen Pflanzensorten an. Betreffende Bestimmungen würden in Kürze bekannt gemacht werden. Gleichzeitig hat die Pressesprecherin angegeben, dass der Verband für den Urheberrechtsschutz in Taiwan (kurz: TACP) Bescheinigungen für Ton- oder Videoprodukte von Taiwan, die in den Markt des chinesischen Festlandes eintreten, ausstellen kann, sobald die Verwaltungsbehörde für Urheberrechte im chinesischen Festland betreffende Formalitäten erledigt.
Am gleichen Tag hat das Amt für Geistiges Eigentum in Taiwan auch bekannt gegeben, dass das chinesische Festland und Taiwan den von der jeweils anderen Seite erhobenen Prioritätsanspruch für die Anmeldung von Patenten, Marken und neuen Pflanzensorten annehmen. Dabei wurde besonders darauf hingewiesen, dass das Datum der prioritätsbegründenden früheren Anmeldung bei der Erhebung des Prioritätsanspruchs der 12. September 2010 (nämlich der Tag, an dem das Abkommen in Kraft getreten ist) oder später sein muss.