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Chinas Maßnahmen zum Schutz von Produkten mit geografischen Angaben treten am 1. Februar 2024 in Kraft

 

Am 29. Dezember 2024 hat die China National Intellectual Property Administration (CNIPA) die Maßnahmen zum Schutz von Produkten mit geografischen Angaben ("die Maßnahmen") verkündet, die am 1. Februar 2024 in Kraft treten werden.

 

Die Maßnahmen wurden als Reaktion auf die Forderung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen nach einer Verbesserung der bestehenden Regeln und Vorschriften zum Schutz von Produkten mit geografischen Angaben (GI) formuliert. Insbesondere die Formulierung der Bestimmungen zum Schutz von Produkten mit geografischen Angaben ("die Bestimmungen") stammte aus dem Jahr 2005, die bei der Anerkennung, der Verwaltung und dem Schutz von Produkten mit geografischen Angaben im Rückstand sind. Nach den vom chinesischen Staatsrat veröffentlichten Daten besaß China bis Ende 2023 2.508 zugelassene Produkte mit geografischen Angaben und hat 26.000 Unternehmen die Genehmigung erteilt, Sonderzeichen für geografische Angaben zu verwenden.

 

Mit dem Ziel, das derzeitige Schutzsystem für geografische Angaben zu vereinheitlichen und die noch offenen Fragen in der Praxis zu lösen, entwickelte die CNIPA die Maßnahmen auf der Grundlage des Zivilgesetzbuches, des Markengesetzes, des Gesetzes über die Produktqualität, des Normungsgesetzes und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in China.

 

Die Maßnahmen umfassen 36 Artikel in sieben Kapiteln, nämlich Allgemeine Bestimmungen, Anwendung, Prüfung und Anerkennung, System zum Schutz von Produkten mit geografischen Angaben und Verwendung von Sonderzeichen, Änderung und Widerruf, Schutz und Überwachung sowie ergänzende Bestimmungen.

 

Neben anderen wichtigen Inhalten legen die Maßnahmen fest, dass ein Produkt mit geografischen Angaben "Echtheit, Territorialität, Besonderheit und Relevanz" haben muss, wobei näher erläutert wird, worauf sich diese Anforderungen beziehen (Artikel 3), und legen die Situationen fest, in denen ein Produkt mit geografischen Angaben nicht anerkannt werden darf (Artikel 8), und legen eindeutig fest, dass die CNIPA landesweit für die Verwaltung und den Schutz von Produkten mit geografischen Angaben und Sonderzeichen zuständig ist, und die Anträge auf den Schutz von Produkten mit geografischen Angaben einheitlich annimmt und prüft und Produkte mit geografischen Angaben in Übereinstimmung mit dem Gesetz anerkennt, während die lokalen Verwaltungen für geistiges Eigentum für die Verwaltung und den Schutz von Produkten mit geografischen Angaben und Sonderzeichen innerhalb ihrer jeweiligen Verwaltungsregionen verantwortlich sind.

 

Zugehöriger Link: Measures for the Protection of Products with Geographical Indications (chinesische Version)

Datum:2024-01-10Zurück zur Liste
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