CNIPA gibt Richtlinien für die aufgeschobene Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen heraus
Am 30. August 2023 hat die China National Intellectual Property Administration (CNIPA) die Richtlinien für die aufgeschobene Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen („die Richtlinien“) herausgegeben. Die verzögerte Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen wurde von der CNIPA durch Änderungen der Richtlinien für die Patentprüfung im Jahr 2019 eingeführt.
In den Richtlinien ist festgelegt, dass ein Antrag auf eine aufgeschobene Prüfung einer Patentanmeldung vom Anmelder gleichzeitig mit der Einreichung seines Antrags auf sachliche Prüfung der Patentanmeldung gestellt werden muss. Der Antragsteller kann sich für einen Aufschubzeitraum von 1, 2 oder 3 Jahren entscheiden. Die aufgeschobene Prüfung wird automatisch ab dem Datum wirksam, an dem der Antrag auf Sachprüfung wirksam wird, und der Anmelder wird in der Bekanntmachung über den Eintritt in die Sachprüfungsphase der Patentanmeldung informiert. Für die Beantragung einer aufgeschobenen Prüfung wird keine Gebühr erhoben.
Den Richtlinien zufolge kann eine aufgeschobene Prüfung dem Anmelder gewisse Vorteile bringen, wie z. B. Zeitgewinn für die adaptive Anpassung des Schutzumfangs der Ansprüche und den Vergleich mit relevanten Standards im Prozess der Formulierung von Standards, für die Überlegung, ob der Patentprüfungsprozess als Reaktion auf Veränderungen in der Marktsituation fortgesetzt werden soll, und für die Koordinierung des Zeitpunkts der Erlangung der Patenterteilung mit der Marktdurchführung des Patents, sowie die Erlangung eines Wettbewerbsvorteils durch Eingriffe in die Forschung und Entwicklung der Wettbewerber in verwandten Bereichen und die Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Kosten und Zeit bis zum Markteintritt durch die anhängigen Ansprüche in der Erfindungspatentanmeldung mit mehreren möglichen Änderungen.